Erbschafts-/Schenkungssteuer und Nachfolgeberatung
Entwicklung eines Konzeptes für das Unternehmen und den Privatbereich.
Die Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer:
Sie besteuert das, was jeder einzelne Erwerber als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder Beschenkter erhalten hat. Steuerbelastungen können durch Gestaltungen optimiert werden. Bei jeder erbrechtlichen Regelung oder Schenkung sollten die Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungssteuer berücksichtigt werden.
Die Nachfolgegestaltung vollzieht sich idealerweise in folgenden Bereichen:
Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes für das Unternehmen und den Privatbereich. Vorsorge für die rechtliche Umsetzung des Nachfolgekonzeptes treffen, insbesondere durch Vorsorgevollmacht, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Erbvertrag, Ehevertrag oder ähnliches.